1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle an MAY-B.DEsign · Marion „May B.“ Bauer (im Folgenden „May B.“ genannt) durch seine Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“ genannt) erteilten Aufträge.
1.2 Die AGB von May B. gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis unwirksam, es sei denn May B. hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB von May B. gelten auch dann, wenn der Kunde in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos annimmt und nicht unmittelbar nach Erhalt schriftlich widerspricht.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.
1.4 May B. ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten die jeweils bei Vertragsschluss vereinbarten AGB fort. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt und gelten für zukünftige Verträge als vereinbart, sofern der Kunde ihnen nicht widerspricht.
1.5 Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern, es sei denn, es wird eine Unterscheidung in den folgenden Bestimmungen vorgenommen.
2 Urheber- und Nutzungsrecht, Eigentumsvorbehalt
2.1 Jeder an May B. erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.
2.2 Sämtliche von May B. erstellten Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Unabhängig davon sind sämtliche Leistungen von May B. als Geschäfts- und Kreativleistung geschützt. Sie dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von May B. weder genutzt, vervielfältigt, verändert noch Dritten zugänglich gemacht werden, soweit keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Vorschläge oder sonstige Mitarbeit des Kunden begründen kein Miturheberrecht.
2.3 Die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte werden dem Kunden von May B. nach vollständiger Bezahlung eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache und nicht übertragbare, aber zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. May B. behält es sich vor, die Nutzungsrechte am schlussendlich gewählten Entwurf einzubehalten, bis dieser vollständig bezahlt wurde.
2.4 Auch bei der Erstellung von mehreren Entwürfen, Konzepten oder Präsentationen verbleiben dafür die Urheber- und alle Nutzungsrechte bei May B. Diese Arbeiten dürfen vom Kunden weder verwendet noch weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig. Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt May B. Schadenersatz geltend zu machen.
2.5 Originaldateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, müssen nicht von May B. an den Kunden herausgegeben werden. Sofern dies vom Kunden gewünscht wird, ist dies gesondert zu vergüten, und zwar mit einer Zahlung in gleicher Höhe der eigentlichen Entstehungskosten. Ausnahmen sind Logo- und Bilddateien (auf eine Ebene reduziert). Sind dem Kunden Computerdateien von May B. zur Verfügung gestellt worden, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von May B. geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Abweichende Konditionen sind schriftlich zu vereinbaren.
3 Fristen
3.1 Fertigstellungs- und Lieferfristen, die zwischen May B. und dem Kunden vereinbart wurden, beginnen erst, wenn der Kunde seinen Pflichten nachgekommen ist, z. B. Übermittlung notwendiger Unterlagen, Daten oder Anzahlung.
3.2 Die vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungsfrist verlängert sich angemessen, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen verlangt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig erbringt. Verzögerungen, die auf Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von May B.
4 Korrektur und Produktionsüberwachung
4.1 Vor Ausführung von Vervielfältigungen (z. B. Druck) hat der Kunde zur Produktion freigegebene Korrekturmuster vorzulegen. Der Kunde hat die Mitwirkungspflicht das Muster (Text, Bild, Gestaltung) auf Korrektheit zu überprüfen. Durch die Freigabeerklärung bestätigt der Kunde, dass er seiner Verpflichtung zur Mitwirkung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4.2 Die Produktionsüberwachung durch May B. erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist May B. berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
5 Vergütung und Fälligkeit
5.1 Die Anfertigung von Skizzen, Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, z. B. Mustererstellung für Präsentationen, die May B. für den Kunden erbringt, sind – auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird – angemessen zu vergüten. Sofern nicht ausdrücklich (schriftlich) etwas anderes vereinbart ist, hat die Vergütung zumindest den gesamten dafür erbrachten Personal- und Sachaufwand sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen zu decken. Mit dieser Zahlung erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an diesen Arbeiten. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht in dem für den Kunden gestalteten Werk verwertet, so ist May B. berechtigt, diese Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
5.2 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
5.3 Alle Preise werden in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wurde ein Angebot abgegeben und dieses bestätigt, wird dementsprechend abgerechnet. Darüber hinausgehende Leistungen werden nach Aufwand laut Stundensatz berechnet. Dies betrifft ebenso weitere Leistungen oder Mehraufwand durch fehlerhafte Angaben des Kunden oder eine über den vereinbarten vertraglichen Zweck hinausgehende Nutzung des Werkes oder bei Änderungswünschen, die nach bereits erfolgter Freigabe von Projektphasen aufkommen.
5.4 Die angebotenen Arbeiten von May B. beinhalten zwei Korrektur- / Änderungsschleifen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Jede weitere wird nach Aufwand berechnet. Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
5.5 Mehrkosten, die über das vereinbarte Budget hinausgehen, sind vom Kunden nur zu tragen, wenn sie auf nachträglichen Änderungswünschen des Kunden, unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden oder objektiv erforderlichem Mehraufwand beruhen.
May B. wird den Kunden über absehbare Mehrkosten informieren. Eine Durchführung der entsprechenden Leistungen erfolgt erst nach Zustimmung des Kunden, sofern nicht Maßnahmen zur vertragsgemäßen Leistungserbringung zwingend erforderlich sind.
5.6 Die Vergütung ist, soweit eine Werkleistung geschuldet ist, mit Abnahme des Werkes und Zugang der Rechnung fällig. May B. ist berechtigt, für bereits erbrachte, in sich abgeschlossene und nachgewiesene Teilleistungen Abschlagszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsstand. Sofern vereinbart, können Abschlagszahlungen auch nach einem vereinbarten Zahlungsplan erfolgen. Bei umfangreicheren Projekten ist May B. berechtigt, angemessene Vorschüsse zur Deckung von Vorleistungen zu verlangen.
5.7 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). May B. ist berechtigt, im Verzugsfall Mahnkosten in angemessener Höhe zu berechnen.
6 Abnahme
6.1 Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erstellt wurde. May B. wird dem Kunden die Fertigstellung anzeigen und ihn zur Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, üblicherweise 10 Werktage, auffordern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und rügt der Kunde keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt das Werk als abgenommen. Die Nutzung des Werkes durch den Kunden stellt ein Indiz für die Abnahme dar.
6.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1 May B. ist nach freiem Ermessen berechtigt, vertragsgegenständliche Leistungen selbst auszuführen oder sich zur Auftragserfüllung Dritter zu bedienen. Die Beauftragung dieser Leistungen erfolgt entweder im Namen von May B. oder im Namen des Kunden. Werden Verträge über Leistungen im Namen und für Rechnung von May B. abgeschlossen, verpflichtet sich der Kunde May B. im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Soweit Dritte im Namen des Kunden bestellt werden, erfolgt auch die Rechnung auf Namen des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall May B. entsprechende Vollmachten zu erteilen. Er stellt May B. von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die sich aus dem Vertragsabschluss mit Dritten ergeben und verpflichtet sich, diese selbst zu erfüllen.
7.2 May B. wird Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
7.3 Die Überwachung von Tätigkeiten Dritter für Fremdleistungen (z. B. Druck) führt May B. nur auf besondere, schriftliche Vereinbarung hin durch und ist in diesem Falle berechtigt, Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
7.4 Nebenkosten für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, Druck, Versand und Ähnliches sind vom Kunden zu erstatten.
7.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Kunden abgesprochen sind – etwa bei Schulungen außer Haus –, sind vom Kunden zu erstatten.
8 Einsatz von Subunternehmern und Beauftragung von Fremdleistungen
8.1 May B. ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte (z. B. Freelancer, Dienstleister, Produktionsbetriebe) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzusetzen.
8.2 Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Dritten wird nicht begründet.
8.3 Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden, stellt May B. die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicher. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich.
8.4 Werden Fremdleistungen im Namen des Kunden auf dessen Weisung hin von May B. beauftragt, erfolgt dies auf Rechnung und Risiko des Kunden.
8.5 Soweit May B. Dritte als Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung eigener vertraglicher Pflichten einsetzt, haftet May B. für deren Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Werden Dritte auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden in dessen Namen und auf dessen Rechnung beauftragt, entsteht ein Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten. In diesem Fall übernimmt May B. keine Haftung für die Leistungen dieser Dritten, sondern lediglich die Koordination im Rahmen des Auftrags.
Soweit May B. die Produktionsüberwachung oder Koordination übernimmt, ist sie berechtigt, eigenverantwortlich sachgerechte Entscheidungen zu treffen, sofern diese dem mutmaßlichen Interesse des Kunden entsprechen und keine wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Vorgaben darstellen. Entscheidungen außerhalb des vereinbarten Briefings erfolgen nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden. Eine Haftung für solche Entscheidungen besteht nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser AGB.
Werden Leistungen teilweise auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beauftragt und teilweise eigenverantwortlich durchgeführt, gilt die entsprechende Haftungsteilung proportional.
8.6 Preisabweichungen von Fremdleistungen, die branchenüblichen Schwankungen unterliegen (z. B. Druckkosten), gelten als vom Kunden akzeptiert, sofern sie im üblichen Rahmen liegen.
9 Nennungsrecht und Belegmuster zur Eigenwerbung
9.1 May B. hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden und darf ihren Namenszug, ihr Logo oder sonstige geschäftlich übliche Bezeichnungen angemessen und branchenüblich selbst am Werk anbringen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Von allen Vervielfältigungsstücken überlässt der Kunde May B. unentgeltlich fünf einwandfreie Belegexemplare (fehlerlos, ungefaltet). May B. ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Werke vollständig oder ausschnittsweise zum Zweck der Eigenwerbung – auch nach Ende der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen und in Eigenwerbematerialien zu veröffentlichen und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Kunden hinzuweisen. Zu den Eigenwerbematerialien zählen auch Eigenwerbekanäle in den Online-Medien wie z. B. in YouTube, im eigenen Facebook-Auftritt oder in anderen Social-Media-Plattformen sowie in vergleichbaren Eigenwerbeformaten.
9.3 Vereinbart der Kunde mit May B. etwas Abweichendes bezüglich Nennungsrecht, Eigenwerbung oder eine Geheimhaltung der Zusammenarbeit ist dies schriftlich zu fixieren.
9.4 Dies gilt nur, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen, insbesondere bei vertraulichen oder personenbezogenen Inhalten.
10 Höhere Gewalt
10.1 Ereignisse höherer Gewalt, die May B. die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen May B., die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
10.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von May B. liegen.
10.3 Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
11 Haftung
11.1 May B. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von May B. auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung von May B. bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden, ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, Daten und Programme regelmäßig zu sichern. Bei Datenverlust haftet May B. nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
11.3 May B. erfüllt ihre Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere in urheber-, marken- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
11.4 Alle von May B. erbrachten Beratungs-, Konzeptions- und begleitenden Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen.
Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen oder den Eintritt bestimmter Erfolge (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweitenentwicklung oder Marktwirkung) wird ausgeschlossen.
May B. haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet May B. nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
11.5 Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild. Für solchermaßen vom Kunden freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen ist die Haftung von May B. im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
11.6 Gegenüber Unternehmern gilt: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängeln ist May B. zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, soweit gesetzlich zulässig, ein Jahr ab Abnahme. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen.
11.7 Ist der Kunde Verbraucher, so gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
11.8 May B. haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit ihrer Werke, die sie dem Kunden zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. In keinem Fall haftet May B. für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Kunden auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
11.9 Weiter haftet May B. auch nicht für produktionsbedingte Abweichungen, die im üblichen Rahmen liegen, beispielsweise unterschiedliche Farbwiedergaben auf verschiedenen Materialien, Abweichungen bei Nachdrucken oder Ähnliches. Mehr- oder Minderlieferungen in Höhe von 10 % können bei Drucksachen und Werbemitteln anfallen und sind vom Kunden zu akzeptieren.
11.10 Für erforderliche Anpassungen von Webseiten oder Weiterentwicklung aufgrund veränderter technischer Gegebenheiten haftet May B. nicht. Sie werden nach Aufwand gemäß dem aktuellen Stundensatz berechnet. Nach der finalen Freigabe einer Webseite werden vom Kunden gewünschte Korrekturen durch May B. ebenso nur gegen eine entsprechende Aufwandsentschädigung durchgeführt.
11.11 Bei Fotoshootings geht May B. davon aus, dass zu fotografierende Personen deren Rechte am Bild an den Kunden übertragen haben. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Fotos auf deren rechtlich unbedenkliche Verwendung zu prüfen. Für eventuelle Regressansprüche haftet der Kunde.
12 Beanstandungen an gelieferten Waren
12.1 Beanstandungen hinsichtlich Leistungen von Dritten sind direkt gegenüber diesen geltend zu machen, sofern diese im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt wurden und ein eigenes Vertragsverhältnis besteht.
Soweit May B. selbst Vertragspartnerin der Fremdleistung ist, bleiben die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber May B. unberührt.
12.2 Abweichungen in der Beschaffenheit des von May B. beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Kunden zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind.
13 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
13.1 May B. genießt im Rahmen des Auftrags gestalterische Freiheit, soweit sich diese im Rahmen des vereinbarten Briefings und der abgestimmten Anforderungen bewegt.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern die Leistung den vereinbarten Vorgaben entspricht. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
Änderungswünsche des Kunden nach Beginn der Leistungserbringung sind gesondert zu vergüten. Bereits begonnene Arbeiten bleiben hiervon unberührt und sind entsprechend dem bisherigen Leistungsstand zu vergüten.
13.2 Verzögert sich die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann May B. eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen sowie eine Projektierungszeit von einer Stunde pro Monat in Rechnung stellen.
13.3 Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller an May B. übergebenen Vorlagen und Daten berechtigt ist, insbesondere dass er die zur Auftragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte innehat oder diese wirksam auf ihn übertragen wurden. Sollte der Kunde entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde May B. von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei. Werden allerdings May B. bei der Durchführung des Auftrags eventuelle rechtliche Risiken bekannt, ist sie verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen.
14 Vertragsauflösung
14.1 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen.
14.2 Im Falle einer vorzeitigen Kündigung hat May B. Anspruch auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Aufwendungen. Eine Pauschale für entgangenen Gewinn kann zusätzlich geltend gemacht werden, soweit sie angemessen ist und die gesetzlichen Vorschriften nicht verletzt.
14.3 Der Kunde bleibt berechtigt, nachzuweisen, dass die erbrachten Leistungen oder Aufwendungen geringer waren als von May B. geltend gemacht.
15 Widerrufsrecht
15.1 Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. May B. wird den Kunden in diesem Fall gesondert über sein Widerrufsrecht informieren.
16 Hinweis zum Datenschutz
16.1 May B. verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von May B., die auf der Website www.may-b.de abrufbar ist.
17 Schlussbestimmungen
17.1 Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz von May B.
17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausgeschlossen sind die internationalen Verweisungsnormen. Auch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
17.3 Angebote von May B. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch May B. oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.
17.4 May B. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
17.6 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: April 2026